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AGB

1. Vertragsgegenstand

1.1. Als Teilnehmer an nambu GmbH (nachstehend nambu genannt) Dienstleistungen gelten juristische und natürliche Personen, welche von nambu im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Dienstleistungen beziehen. Dieser Vertrag kommt mit beidseitiger Willensäusserung zustande und ist verbindlich. Änderungen und/oder Erweiterungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erreichen ihre Wirksamkeit mit der Veröffentlichung auf der Website. Der Kunde akzeptiert die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind:

  • die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • die Projektspezifische Offerte der nambu GmbH

Ein von den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dienste nambu abweichender Verwendungszweck ist mit nambu im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.

1.3. Nimmt der Teilnehmer mittels der nambu-Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Teilnehmer für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechts einzuhalten.

2. Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages

2.1. Der Dienstleistungsvertrag mit dem Teilnehmer kommt mit der Willungsäusserung beider Parteien zustande, das Projekt gemäss der Offerte von nambu durchzuführen. Der Teilnehmer nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von nambu für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Teilnehmer keine Rechte gegenüber nambu ableiten.

2.2. Der Dienstleistungsvertrag gilt für die gesammte Dauer des Projektes. Anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten.

2.3. Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen mittels eingeschriebenem Brief auflösen. Nambu behält sich vor, bereits erbrachte Aufwände des Projekts in Rechnung zu stellen.

2.4. Aus wichtigem Grund kann nambu den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden nambu- Dienstleistungen oder die mittels dieser Dienstleistungen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsregelungen von nambu oder Dritten missachtet werden.

2.5. Hostingverträge gelten auf unbestimmte Dauer, sie können vom Teilnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen mittels eingeschriebenem Brief auf Ende der Hostingperiode aufgelöst werden.

2.6. Hostingverträge werden zwei mal jährlich verrechnet. Sie erneuern sich automatisch um eine Periode, sofern der Teilnehmer den Vertrag nicht ordnungsgemäss kündigt.

3. Pflichten von nambu

3.1. nambu erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. nambu kann keine Gewähr für ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Teilnehmer lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu sofern er nambu über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten der Swisscom oder anderen Leitungsanbietern gelten nicht als Störungen.

3.2. Die dem Teilnehmer allfällig für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellte Software, Hardware und Dokumentation verbleiben im Eigentum von nambu, und der Teilnehmer erhält hieran weder Verfügungs- noch Urheberrechte.

3.3. Die Dienstleistungen stehen dem Teilnehmer grundsätzlich 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche zur Verfügung, anders lautende Vereinbarungen und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistungen führen, vorbehalten.

3.4. nambu verpflichtet sich nur innerhalb ihrer üblichen Arbeitszeiten Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalluzernerischen Feiertage. nambu wird je nach Dringlichkeit auch ausserhalb dieser Zeiträume Massnahmen zur Erhaltung der guten Dienstqualität treffen, verpflichtet sich aber vertraglich nicht dazu.

4. Pflichten des Teilnehmers

4.1. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten, ist zum Bezug von nambu-Dienstleistungen nur der in der Offerte erwähnte Teilnehmer berechtigt. Jede Verwendung und jedes Zugänglichmachen der nambu- Dienstleistungen an Dritte ist dem Teilnehmer untersagt. File Downloadseiten sowie Seiten mit pornografischem Inhalt werden nicht akzeptiert.

4.2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nambu sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nicht- Verfügbarkeit von Dienstleistungen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritte sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.

4.3. Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass nambu Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder die von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Teilnehmers usw. an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch nambu notwendig wird.

4.4. Verwendet der Teilnehmer eigene Scripts (PHP, ASP etc.) so ist er persönlich dafür verantwortlich, dass diese fehlerfrei funktionieren. Sollte ein Verdacht auf Fehlfunktion bestehen, behält sich nambu das Recht vor, die Ausführberechtigung für das betreffende Script zu deaktivieren und dieses erst wieder freizugeben, wenn der Teilnehmer nachweisen kann, dass das Script fehlerfrei funktioniert.

4.5. Um die Rechnung und die Korrespondenz korrekt adressieren zu können, ist der Teilnehmer verpflichtet, jede Namens- und/oder Adressänderung innert 14 Tagen zu melden. Bis zur Bekanntgabe der neuen Adresse gelten unserer Mitteilungen an die letztbekannte Adresse als gültig zugestellt.

5. Gebühren

5.1. Die Vergütung für die dem Teilnehmer von nambu zur Verfügung gestellten Dienstleistungen richtet sich nach der Offerte, die dem Teilnehmer durch nambu zugestellt wurde. nambu kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder grosser Beanspruchung eines Dienstes unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf jedes Monatsende anpassen. Verbesserungen des Dienstleistungsangebotes unter Beibehaltung der Gebühren können von nambu jederzeit in Kraft gesetzt werden. nambu behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern.

5.2. Die Gebühren sind jeweils halbjährlich, im Voraus netto zu bezahlen. Vom Teilnehmer ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung für Zahlungen zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von nambu gehende Spesen der Bank und Post werden dem Teilnehmer mit der nächsten Gebührenrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.3. Allfällige Preissenkungen gemäss Ziffer 5.1 berechtigen nicht zu Rückforderungen auf den vom Teilnehmer bezahlten Beiträge.

5.4. Das Zahlungsziel ist 30 Tage, rein Netto, sofern auf der Rechnung keine anderstlautenden Fristen verlangt werden. Ab der zweiten Mahnung wird eine Gebühr von CHF 15.- erhoben.

5.5. Gerät der Teilnehmer in Zahlungsverzug ist nambu berechtigt die Dienstleistung vorübergehend einzustellen oder den Vertrag fristlos (ohne Entschädigungsanspruch) aufzuheben. Eine Wiederaufschaltung der Dienstleistung wird mit einer Pauschale verrechnet.

6. Haftung

6.1. Nambu bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um die einwandfreie Qualität der angebotenen Dienstleistungen.

6.2. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst nambu jede Haftung für direkte und indirekte bzw. Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.

6.3. Der Teilnehmer kann für alle Schäden, welche bei nambu oder Dritten durch seine Benutzung der nambu-Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere im Falle einer unzulässigen Benutzung von nambu-Dienstleistungen durch den Teilnehmer, seine Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich beigezogenen Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung nambu Zugang genommen haben.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die oben in Ziffer 1.2 erwähnten Dokumente regeln in Verbindung mit dem Dienstleistungsvertrag (in der Regel ein Offerte von nambu) abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen nambu und dem Teilnehmer.

7.2. Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung und der rechtsgültigen Unterschrift beider Vertragsparteien, vorbehalten bleibt Ziffer 5.1. nambu behält sich die jederzeitige Änderung dieser vorliegenden Bedingungen sowie der Leistungsblätter der einzelnen Dienstleistungen ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

7.3. Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedensprachigen Versionen der einzelnen Vertragsdokumente ist einzig die deutschsprachige Version massgebend.

7.4. Sollte eine Bestimmung des mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.

7.5. Gerichtsstand ist Luzern. nambu ist berechtigt, den Teilnehmer an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Recht.

Luzern, 01.01.2013